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GAEB-Datei lässt sich nicht öffnen: Prüfliste für X83 und D83

Öffnungsprobleme bei GAEB-Dateien eingrenzen: Dateiendung, ZIP-Anhang, Austauschphase, Quelldatei und Fehlermeldung prüfen, ohne den ursprünglichen Inhalt zu verändern.

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Hassolux Dokumentübersicht mit beispielhaften Dateien und Projektunterlagen
Dokumentübersicht mit Beispieldaten. Zur Fehlerklärung gehören die ursprüngliche Quelle und die konkrete Importmeldung.

Zuerst unterscheiden: Importfehler oder offene Angaben?

Eine Datei, die gar nicht geladen wird, verlangt eine andere Prüfung als ein sichtbares LV mit fehlenden Preisen. Öffnen Sie die Quelle im Hassolux GAEB-Editor und lesen Sie die konkrete Meldung. Notieren Sie gegebenenfalls die angezeigte Referenznummer und die Aktion, bei der sie erscheint.

Noch offene Einheitspreise oder Bietertexte bedeuten nicht automatisch, dass der Import gescheitert ist. Sind Gliederung und Positionen bereits sichtbar, prüfen Sie die markierten Felder im geladenen Arbeitsstand. Fehlt dagegen jeder Dokumentinhalt, beginnen Sie mit der ausgewählten Datei.

Schritt 1: Dateiendung und tatsächliche Quelle vergleichen

Der separate Webeditor verarbeitet X83 und D83. Eine P83, X84, PDF oder ZIP-Datei ist keine gleichwertige Eingabe. Der GAEB ordnet die Formatfamilien und Austauschphasen in seinen offiziellen FAQ ein.

Erhaltene Datei Nächster sinnvoller Schritt
X83 oder D83 Originaldatei auswählen und die konkrete Importmeldung prüfen
ZIP-Archiv Archiv entpacken und nach der enthaltenen X83 oder D83 suchen
PDF Den Absender nach der strukturierten Ausschreibungsdatei fragen
P83 oder andere Endung Einen für den Editor passenden Export beim Absender anfordern
X84 oder D84 Prüfen, ob statt der Angebotsaufforderung bereits ein Angebotsrücklauf vorliegt

Benennen Sie keine Endung um, um eine Dateiauswahl zu umgehen. Eine Änderung von „.pdf“ zu „.x83“ erzeugt weder die benötigte Struktur noch ein gültiges LV. Umgekehrt wird ein GAEB-Dokument durch eine PDF-Endung nicht lesbar.

Schritt 2: Einen vollständigen Download verwenden

Speichern Sie den Anhang oder den Download aus der Vergabeplattform vollständig ab. Prüfen Sie, ob die Datei eine plausible Größe hat und ob nicht versehentlich eine Vorschau, eine Anmeldeseite oder ein leerer Download gespeichert wurde. Vergleichen Sie die Quelle gegebenenfalls mit einer erneut direkt vom Absender erhaltenen Fassung.

Bewahren Sie das zuerst erhaltene Original unverändert auf. Kopieren Sie nicht einzelne sichtbare Textzeilen in eine neue Datei, um einen Import zu erzwingen. Dabei können Beziehungen zwischen Gliederung, Positionen und Ergänzungen verloren gehen.

Schritt 3: Die Hinweise der Upload-Fläche beachten

Die Dateiauswahl zeigt unterstützte Formate und die zulässige Größe. Wählen Sie eine Quelle pro Import und warten Sie das Ergebnis ab. Falls der Ablauf eine Anmeldung verlangt, schließen Sie diese ab und kontrollieren Sie danach, welches Dokument tatsächlich geöffnet wurde.

Erscheint ein Hinweis auf fehlende Erreichbarkeit oder eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit, verändern Sie deswegen nicht den Dateiinhalt. Prüfen Sie nach dem erneuten Öffnen zuerst, ob ein Arbeitsstand bereits vorhanden ist. Bei einem unklaren Ergebnis hilft die Referenznummer der Meldung, den betroffenen Vorgang zuzuordnen.

Schritt 4: Strukturfehler und nicht unterstützte Inhalte klären

Eine X83-Datei gehört zur XML-Formatfamilie; eine D83 verwendet eine andere Struktur. Die unterstützte Dateiendung allein beweist deshalb noch nicht, dass jeder Inhalt korrekt eingelesen werden kann. Ein konkreter Fehler kann auf einen beschädigten Export oder einen Inhalt hinweisen, den die Verarbeitung nicht abbildet.

Löschen Sie nicht versuchsweise unbekannte Bereiche der Quelle. Fragen Sie den Ersteller nach einem erneut erzeugten Export und nennen Sie das erforderliche Format. Teilen Sie bei einer Supportanfrage Dateiname, Meldung, Referenz und den betroffenen Schritt mit. Für eine fachliche Zuordnung sind außerdem einige erwartete Ordnungszahlen hilfreich.

Wenn das LV lädt, aber die Ausgabe noch fehlt

Prüfen Sie nun die angezeigten Ausgabehinweise. Ein PDF-Zwischenstand und eine GAEB-Angebotsdatei haben unterschiedliche Anforderungen. Fehlende Bieter-Pflichtangaben können beispielsweise einen strukturierten Rücklauf verhindern, obwohl der Dokumentinhalt bereits gelesen werden kann.

Arbeiten Sie die zugehörigen roten Felder an den Positionen ab und kontrollieren Sie den gespeicherten Stand. Ein optionaler Kommentar ersetzt keine geforderte Ergänzung. Der Leitfaden Leistungsverzeichnis lesen erklärt diese Unterscheidung; die Anleitung GAEB-Datei öffnen zeigt die erste Dokumentprüfung.

Sobald die richtige Quelle vorliegt, öffnen Sie die X83 oder D83 erneut im GAEB-Editor. Prüfen Sie danach Bauvorhaben, Abschnitte und Positionen, bevor Sie die Bearbeitung fortsetzen.

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