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GAEB & LV4 Min. Lesezeit

Leistungsverzeichnis lesen: OZ, Langtexte und Bieterangaben verstehen

Ein GAEB-LV richtig lesen: Titel von Positionen unterscheiden, Ordnungszahlen zuordnen, Kurz- und Langtexte prüfen und erforderliche Bieterangaben gezielt ergänzen.

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Auf dieser Seite
Beispielhafte Positionsübersicht in Hassolux mit Mengen und Einheiten
Positionsübersicht mit Beispieldaten. Für die Bewertung einer Leistung gehören Gliederung, Beschreibung und Einheit zusammen.

Ein Leistungsverzeichnis ist mehr als eine Liste von Preisen

Die Kurzbezeichnung einer Position reicht selten aus, um ihren vollständigen Umfang zu verstehen. Entscheidend sind auch Langtext, Abschnittshinweise, Menge, Einheit und verlangte Ergänzungen. Öffnen Sie die X83- oder D83-Quelle im Hassolux GAEB-Editor und gehen Sie diese Angaben in einer festen Reihenfolge durch.

Diese Leseroutine hilft sowohl beim ersten Angebot als auch bei einer internen Rückfrage: Sie können genau benennen, welche Position gemeint ist und welche Information noch fehlt. Sie ersetzt keine fachliche Prüfung der Ausschreibung oder ihrer Anlagen.

1. Titel und Positionen auseinanderhalten

Ein Titel ordnet mehrere Leistungen einem Bereich zu, etwa „Baustelleneinrichtung“ oder „Entwässerung“. Darunter folgen einzelne Positionen. Auch ein Hinweistext kann zwischen zwei Positionen stehen, ohne selbst eine zu bepreisende Leistung zu sein.

Orientieren Sie sich deshalb an der Gliederung und nicht allein an der optischen Reihenfolge. Eine eingefügte Vorbemerkung verschiebt möglicherweise die Ansicht, aber nicht automatisch die Identität der nächsten Position. Im Editor lassen sich Abschnitte ein- und ausklappen; lesen Sie die zugehörigen Hinweise, bevor Sie einen Abschnitt zur Übersicht schließen.

2. Die Ordnungszahl als eindeutigen Bezug verwenden

Die Ordnungszahl, kurz OZ, kennzeichnet die Position innerhalb des LV. Eine Nummer wie „01.02.0030“ kann die Zuordnung von Bereich, Unterabschnitt und Position sichtbar machen. Die konkrete Gliederung stammt aus der Quelle; leiten Sie daraus keine allgemeine Nummernregel für alle Ausschreibungen ab.

Nennen Sie bei Rückfragen die vollständige OZ und eine kurze Bezeichnung. „Die dritte Entwässerungsposition“ ist weniger eindeutig als der genaue Bezug. Vergleichen Sie die Nummern außerdem mit Plänen, Lieferantenangeboten und Begleitunterlagen, wenn dort auf LV-Positionen verwiesen wird.

3. Kurztext, Langtext und Vorbemerkungen zusammen lesen

Textart Nutzen bei der Prüfung Typischer Fehler
Kurztext Eine Position rasch wiederfinden Den Kurztitel als vollständigen Leistungsumfang behandeln
Langtext Ausführung und enthaltene Arbeiten verstehen Nur ein einzelnes Stichwort für die Kalkulation übernehmen
Abschnittshinweis Gemeinsam geltende Angaben für einen Bereich erfassen Den Hinweis keiner Position zuordnen und überspringen
Projektbeschreibung Das Bauvorhaben insgesamt einordnen Informationen einer anderen Ausschreibungsfassung verwenden

Steht im Kurztext etwa „Pflaster verlegen“, kann der Langtext weitere Anforderungen beschreiben. Ob Material, Zuschnitte, Bettung oder Entsorgung dazugehören, entnehmen Sie der konkreten Beschreibung und den Anlagen. Erfinden Sie fehlende Angaben nicht aus der Kurzbezeichnung.

Im GAEB-Editor sind die übernommenen Texte direkt lesbar. Für die Bildschirmprüfung sollten die vollständigen Abschnitte geöffnet bleiben. Eine Kurztext-PDF dient der Übersicht; sie ersetzt nicht die Prüfung der vollständigen Beschreibungen.

4. Menge und Einheit vor der Preiseingabe prüfen

Die Zahl allein genügt nicht. „75 m²“ bezeichnet etwas anderes als „75 m“, „75 St“ oder eine pauschale Leistung. Ein Einheitspreis muss sich auf genau die ausgeschriebene Einheit beziehen. Kontrollieren Sie bei ähnlichen Positionen deshalb jedes Mal beide Felder.

Trennen Sie außerdem eine ausgeschriebene Menge von Ihrer eigenen Annahme für die Ausführung. Wenn etwas unklar erscheint, klären Sie die Quelle mit der ausschreibenden Stelle. Das Rechenbeispiel für X83-Einheitspreise zeigt anschließend den Unterschied zwischen Einzelpreis und Positionsbetrag.

5. Geforderte Bieterangaben gezielt abarbeiten

Eine Ausschreibung kann Ergänzungen des Bieters vorsehen. Im Editor erscheinen diese Eingabefelder an der zugehörigen Position; fehlen Angaben oder müssen sie geprüft werden, sind sie rot markiert. Lesen Sie die Beschriftung und den Zusammenhang, statt allein nach der Farbe zu arbeiten.

Ein freier Bieterkommentar ist etwas anderes als ein aus der Quelle erkanntes Pflichtfeld. Schreiben Sie einen geforderten Text deshalb in das dafür vorgesehene Feld. Eine freiwillige Anmerkung an anderer Stelle erfüllt diese Anforderung nicht automatisch. Die GAEB-FAQ zu Textergänzungen unterscheiden Ergänzungen des Aufstellers und des Bieters.

Die letzte Leserunde vor dem Export

  1. Sind Bauvorhaben, Gliederung und verwendete Fassung eindeutig?
  2. Haben Sie Langtexte und übergeordnete Hinweise berücksichtigt?
  3. Passen Einheitspreise zu den Mengen und Einheiten?
  4. Sind die vorgesehenen Bieterangaben vollständig?
  5. Ist klar, ob der Empfänger ein PDF oder eine strukturierte Angebotsdatei erwartet?

Eine PDF-Lesefassung und eine GAEB-Angebotsdatei erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Vergleich von D83, X83, D84 und X84 erklärt den Rücklauf. Öffnen Sie Ihr LV im Hassolux GAEB-Editor und prüfen Sie die Positionen anhand Ihrer Originalunterlagen.

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